Seit 1.1.2009 besteht die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten in der Höhe von € 2.300,-- pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt.

Die Kinderbetreuung kann auch von sogenannten „pädagogisch qualifizierten Personen“ (Omas, Opas, Kindermädchen, Au Pairs, etc.) durchgeführt werden.

Bitte anmelden, um den kompletten Text zu lesen!