Ist beim Ableben einer Person kein gültiges Testament vorhanden, wird der Nachlass gemäß der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt. Dies führt häufig zu nicht beabsichtigten Vermögens­aufteilungen und auch höheren Kosten der gesamten Verlassenschaftsabhandlung. Wir empfehlen daher eindringlich, zumindest ein einfaches Testament „sofort“ zu erstellen, auch wenn das möglicherweise noch nicht Ihr endgültiger Wille ist. Ihr Testament können Sie jederzeit verändern. Häufig wird die Testamentserstellung mit der Begründung hinausgeschoben, ein Testament erst bei höherem Alter zu „benötigen“ bzw. bei größerer Sicherheit, wie das Vermögen verteilt werden sollte. Diese Auffassung ist falsch.

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