Lebensversicherung im Todesfall
Achtung! Wenn in der Lebensversicherungspolizze keine bezugsberechtigte Person genannt ist und der/die Verstorbene noch im Besitz der Urkunde war – diese also im Nachlass aufgefunden wurde – ist die Summe in das Verlassenschaftsverfahren einzubeziehen.
Der Versicherungsnehmer hat aber die Möglichkeit, eine bezugsberechtigte Person für seinen Todesfall namhaft zu machen. In diesem Fall erhält die begünstigte Person direkt von der Versicherungsanstalt die Lebensversicherungssumme ausbezahlt. Die Summe fällt nicht in den Nachlass und wird auch nicht dem Verlassenschaftsverfahren unterzogen.



