Die Spezialisten für Ärzte-Steuerberatung
Wir von Braunschmid Ärztetreuhand sind auf die steuerliche Betreuung von Ärzten und anderen Heilberufen spezialisiert. Der Sitz der Kanzlei befindet sich in Linz, aufgrund der Spezialisierung sind wir allerdings österreichweit tätig.
Unsere Klienten begleiten wir bei der Gründung einer Praxis, im alltäglichen Wirtschaftsgeschehen, bei der Erweiterung oder Umwandlung der Praxis, bei Kooperationen und auch bei der Übergabe der Praxis. Um den hohen Ansprüchen unserer Klienten gerecht zu werden, setzen wir in unseren Kanzleien auf eine dauerhafte und qualitative Weiterbildung unserer Mitarbeiter, um gemeinsam an Ihrem Erfolg arbeiten zu können.
Kontaktieren Sie unsAktuelles
Sind die Kosten für einen Kuraufenthalt steuerlich abzugsfähig?
Welche Voraussetzungen und Nachweise müssen vorliegen?
Wann können Infektionszulagen in Arztpraxen steuerfrei abgerechnet werden?
Neue Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs
Steuerliche Behandlung von Sonderklassegebühren
Wann liegen Einkünfte aus unselbständiger bzw. selbständiger Arbeit vor?
Grenzen der ärztlichen Aufklärungspflicht – 2 Entscheidungen
Der Kläger wurde vor der Operation anhand des Aufklärungsbogens über das Risiko von Nervenverletzungen, Missempfindungen sowie Bewegungsstörungen aufgeklärt. Auch könne es zu Lähmungserscheinungen kommen, wobei der behandelnde Arzt dieses Operationsrisiko in Klammer gesetzt und erläutert hat, dass es sich dabei um eine sehr, sehr unwahrscheinliche Komplikation handle.